LTwS-Schrift Nr. 31 zurückgezogen
Im
Rahmen der Überarbeitung der LTwS-Schrift Nr. 31 "Anforderungen
an Chemikalienbindemittel" und Überführung in
das Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall (DWA e.V.) wird diese Schrift zurückgezogen
und verliert damit ihre Gültigkeit. Prüfungen auf
der Grundlage der LTwS-Schrift Nr. 31 werden nicht mehr durchgeführt
und Prüfzeugnisse nicht mehr erteilt. Die bisher von den
Prüfinstituten erteilten Zeugnisse bleiben für die
Dauer ihrer Laufzeit gültig. Eine weitere Verlängerung
der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Die Prüfinstitute
wurden gebeten entsprechend zu verfahren.
Öffentliche Stellen werden gebeten, im Ausschreibungstext
nicht mehr Bezug auf die LTwS-Schrift Nr. 31 zu nehmen.
Informationen zu den neuen Prüfvorschriften erhalten Sie
zu gegebener Zeit auf der Website der DWA: http://www.dwa.de
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