Mitgliedschaft

Mitglieder in der GÖC können grundsätzlich alle Hersteller, Vertreiber und Importeure mit Firmensitz in der Europäischen Union werden die:

 

wenigstens ein Bindemittel im Sinne der Gemeinschaft herstellen, importieren, zubereiten, konfektionieren oder vermarkten,
im Besitz von mindestens einem gültigen Prüfzeugnis sind,
die Satzung und Vereinsziele anerkennen,

die Anforderungen der GÖC in ihrer jeweils gültigen Fassung erfüllen.

 

Einzelpersonen, die an den Zielen der GÖC ein anerkanntes Interesse haben, sowie Sach- und Fachkundige, die dem Zweck der GÖC dienen, können ebenfalls Mitglieder werden.